Kosten der Rechtsberatung
Die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt kostet Geld, in manchen Fällen auch viel Geld. Umso wichtiger ist eine angemessene und transparente Vergütung.
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir. Sie können mir eine unverbindliche Anfrage stellen. Ich mache Ihnen ein individuelles Angebot passend für Ihren Beratungsbedarf.
Wenn ich – aus welchen Gründen auch immer – ein Mandat nicht übernehmen kann, teile ich das Ihnen sofort mit.
Ich rechne meine Vergütung entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach Zeitaufwand (Stundenhonorar) ab. Die Abrechnung nach dem RVG richtet sich in aller Regel nach dem Streitwert, die Abrechnung nach dem Zeitaufwand nach der zur Bearbeitung aufgewandten Zeit. Ein Überblick über die Vergütungsarten der Bundesrechtsanwaltskammer erhalten Sie hier:
https://www.brak.de/anwaltschaft/verguetung/
Für jedes Mandat vereinbare ich eine konkrete Vergütung – entweder nach Streitwert/RVG oder nach Zeitaufwand. Mein Stundensatz beträgt aktuell (2022) 215 € netto (zzgl. USt.). Sie erhalten nach Erledigung oder in regelmäßigen Abständen Abrechnungen zu meinem Zeitaufwand und zwar 3-Minuten-genau. Sollte unser Zeithonorar unter den gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz liegen, wird das gesetzlich vorgeschriebene Honorar in Rechnung gestellt.