Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist umfangreich und schwierig. Aufgabe des Gesellschaftsrechts ist es, privatrechtliche Personenvereinigungen gesetzlich zu regeln. Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr, „Firmen“, werden sehr häufig als Gesellschaft organisiert. Die wichtigsten Formen sind Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft AG. Neuer ist noch die Europäische Gesellschaft (SE – nach ihrem lateinischen Namen Societas Europaea).

Das Gesellschaftsrecht normiert den gesamten Lebenszyklus der Gesellschaften, von der Gründung über den laufenden Betrieb bis zur Auflösung.

Die Gesellschaften werden eingeteilt in die Personengesellschaften (GbR, Partnerschaftsgesellschaft, PartG, Offene Handelsgesellschaft, OHG und KG) und die Kapitalgesellschaften (Unternehmensgesellschaft, UG, GmbH, AG und SE).

Das BGB und das HGB sind für die Personengesellschaften die primäre Rechtsquelle. Für die Kapitalgesellschaften gibt es zumeist für jede Rechtsform ein eigenes Gesetz (GmbHG, AktG und SEAG). Darüber hinaus sind aber weitere Gesetze von großer Bedeutung, z.B. die Insolvenzordnung und das Umwandlungsgesetz.

Bei vielen Problemstellungen berührt das Gesellschaftsrecht übrigens auch andere Rechtsgebiete wie das Konzernrecht, das Unternehmensrecht oder auch das Handelsrecht. Bereiche, die am häufigsten zu Problemen und Fragen im Gesellschaftsrecht führen, sind:

  • Vertragsgestaltungen der Gesellschaft
  • Haftung von Geschäftsführern
  • Haftung von Gesellschaftern
  • Streit unter Gesellschaftern
  • (streitige) Abberufung von Geschäftsführern
  • Auflösung und Abwicklung (Liquidation)
  • Insolvenz

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