Rechtsgebiete

Jeder Anwalt arbeitet schwerpunktmäßig in ganz bestimmten Rechtsgebieten. Viele Anwälte erwerben zur Spezialisierung Fachanwaltstitel. Ich habe mich dagegen entschieden, einen Fachanwaltstitel zu erwerben. Ich habe meine Promotion mit der Note „summa cum  laude“ abgeschlossen und bin der Meinung, dass ich meine herausragende juristische Qualifikation nicht mit weiteren Titeln untermauern muss.

Meine Schwerpunkte in der Rechtsberatung haben bereits im Studium ihren Anfang genommen. Dort hatte ich als Spezialgebiet „Handels- und Gesellschaftsrecht“ gewählt. Handels- und Gesellschaftsrecht bildeten danach eine der Säulen meiner Beratungsleistung. Durch meine Pormotion ist dann das Gesellschaftrecht durch das Insolvenzrecht und das Recht der sonstigen Abwicklung von Gesellschaften verstärkt worden. Bereits von Beginn meiner beruflichen Tätigkeit war ich dann für Medienunternehmen und in Kanzleien mit Schwerpunkt Medienrecht tätig. Dadurch trat dann die wirtschaftliche Wertschöpfung im Medienbereich, speziell durch Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte (Markenrecht usw.).

Folgende Rechtsgebiete werden von mir schwerpunktmäßgi beraten und vor Gerichten vertreten:

  • Gesellschaftsrecht (GbR, GmbHG, AktG, GenG), u.a. Gesellschafterstreit, Abberufung von Geschäftsführern, Gründung, Abwicklung und lnsolvenz
  • Handelsrecht (HGB), u.a. Handelsvertreterrecht
  • Musikrecht
  • Urheberrecht (UrhG)
  • Markenrecht