Musikrecht

Als erfahrener Rechtsanwalt biete ich umfassende Beratung und gerichtliche Vertretung für Musiker, Künstler und Verleger an. Mit meinem Fachwissen und meiner Leidenschaft für die Kunstbranche stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre rechtlichen Anliegen professionell zu begleiten und effektiv zu lösen.

Ganz gleich, ob Sie Fragen zur Vertrags- und Lizenzierungsgestaltung haben, rechtliche Herausforderungen im Zusammenhang mit Urheberrecht, Markenschutz oder Veröffentlichungen bewältigen müssen, ich stehe Ihnen mit meinem fundierten Know-how zur Seite.

Als Ihr vertrauenswürdiger Rechtsberater biete ich Ihnen nicht nur eine persönliche und maßgeschneiderte Betreuung, sondern auch eine schnelle und effiziente Bearbeitung Ihrer Anliegen. Ich verstehe die einzigartigen Bedürfnisse und Anforderungen der Kunstwelt und bin bestrebt, Ihnen präzise und verständliche rechtliche Lösungen anzubieten.

Mit meiner umfassenden Palette an Beratungsleistungen, unterstütze ich Sie bei Vertragsverhandlungen, berate Sie zu Ihren Rechten und Pflichten, vertrete Ihre Interessen bei rechtlichen Streitigkeiten und stehe Ihnen in allen rechtlichen Belangen zur Seite, um Ihre kreativen Ambitionen zu schützen und zu fördern.

Ich bin stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und verfolge aktiv aktuelle Entwicklungen in der Musik- und Kunstbranche. Dies ermöglicht es mir, Ihnen eine fundierte und zukunftsorientierte Beratung zu bieten.

Das Musik- wie das Kunstrecht sind besonders komplexe Rechtsmaterien. Kreatives Schaffen, Nutzungs– und Auswertungsrechte hieran und die Beteiligung unterschiedlichster Akteure im Schaffens-, Aufführungs- und Verwertungsprozess müssen miteinander verbunden werden. Hier ist häufig nicht nur juristisch einwandfrei Leistung, sondern auch Feingefühl im Umgang mit allen Beteiligten gefragt.

Ich berate in klarer Sprache die Rechtsfragen, mit denen sich Kreative und Unternehmen in allen Schaffensbereichen der Musikbranche auseinandersetzen müssen. Urheber- und Urhebervertragsrechts sind die rechtlichen Grundlagen des Musikrechts. Ich berate und verfasse alle wesentlichen Verträge der Musikbranche, unter anderem:

  1. Bandgründungs- und Managementverträge,
  2. Künstler-, Produzenten- und Bandübernahmeverträge,
  3. Autorenexklusiv- und Einzeltitelautorenverträge,
  4. Konzertverträge,
  5. Tonträgervertriebsverträge,
  6. Lizenzverträge Musik, bildende Kunst, Schauspiel sowie
  7. Verträge für das Merchandising.

In Streitigkeiten sorge ich für die Wahrnehmung und Durchsetzung der Rechte meiner Mandanten unter Nutzung aller dafür zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel.

Wenn Sie nach einem verlässlichen und engagierten Rechtsanwalt suchen, der sich umfassend um Ihre rechtlichen Bedürfnisse kümmert, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Gemeinsam können wir Ihre juristischen Hürden überwinden und Ihre künstlerische Karriere voranbringen.